Kinder-und Jugendbeteiligung

Dr. JOachim Dinkelacker – Gemeinderat 09.10.2019, Vorlage 115 

Seit Ende 2015 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die Ihre Interessen berühren, mit geeigneten Beteiligungsverfahren in die Entscheidungen einzubeziehen, sofern 50 Jugendliche einen Antrag unterzeichnet haben.

Innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags hat laut § 41a, Abs.2 der GemO der Gemeinderat über die Einrichtung einer Jugendvertretung zu entscheiden, wobei Vertreter der Jugendlichen hierbei zu hören sind. Der Ältestenrat erhielt erstmals Kenntnis von einem solchen Antrag am 16. September dieses Jahr. Wann ging der Antrag, der dem Gemeinderat überhaupt nicht vorliegt, eigentlich bei der Verwaltung ein? Darauf bitte eine Antwort der Verwaltung, bevor ich fortfahre. –

Info der Verwaltung: Antrag ging am 14.05.2019 ein.

Schon bei der Abstimmung über die Vorlage 108 im Verwaltungsausschuss am 2.10.2019 (Fortführung des Projekts „Partnerschaft für Demokratie) hat unsere Fraktion, so engagiert diese Jugendlichen auch sind, Bedenken wegen der fehlenden demokratischen Legitimation des „Jugendforums“ angemeldet, wenn jetzt einfach zwei Vertreter aus dieser Gruppe  in den Verwaltungsausschuss berufen werden sollen. Nach unserem Demokratieverständnis ist es das Mindeste, Wahlen unter dieser Altersgruppe in Schulen und Ausbildungsbetrieben durchzuführen. Aus den Gewählten werden dann die zwei Vertreter im Verwaltungsausschuss bestimmt.

Der Gemeinderat hat laut Gesetz lediglich innerhalb von drei Monaten – die jetzt schon ohne Verschulden des Gemeinderats verstrichen sind –  der Einrichtung einer Jugendvertretung zuzustimmen, was wir gerne tun. Es gab ja schon vor Jahren in Arbeitskreisen und Workshops mit unserer Beteiligung Anläufe, eine Jugendbeteiligung zu initiieren, was damals letztlich nicht geglückt ist. (Anm.: Vergleiche auch unsere Stellungnahme zur Vorlage 182/2012 im Anhang) Es steht nichts darüber im Gesetz, wie rasch die beiden Jugendvertreter ihre Arbeit aufnehmen müssen. Soviel Zeit, diese Vertreter demokratisch zu wählen, muss sein.


Änderungsantrag:

Wir Freien Wähler können wesentliche Teile des Beschlussantrags mittragen, nicht jedoch den zweiten Satz im zweiten Absatz “Das Jugendforum gilt bis auf Weiteres als Jugendvertretung gemäß § 41 a GemO“. Dafür soll es heißen:

„Die Verwaltung führt baldmöglichst Wahlen unter der entsprechenden Altersgruppe durch. Aus den Gewählten werden gemäß § 41a GemO zwei Vertreter für den Verwaltungsausschuss mit Mehrheitsentscheidung bestimmt.“

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

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