Änderung der Parkgebührensatzung

Rolf Wieder – GR 07.10.2020, Vorlage 123/2020 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

wir entscheiden heute mit dieser Vorlage über die Änderung der Parkgebührensatzung in unserem Stadtgebiet.

Wir hatten in unserem Antrag vom 13.05.2020 in der Parkgebührensatzung eine Unterteilung der Kronenstraße beantragt. Diesem Antrag wird jedoch in der Vorlage nicht entsprochen. Uns ist es nochmal wichtig herauszustellen, warum wir es für notwendig erachten, die Kronenstraße hinsichtlich des Parkens in zwei Abschnitten zu betrachten:

Der östliche Teil der Kronenstraße, also der Einbahnstraßen-Bereich, ist eindeutig zentrumsrelevant und für den Einzelhandel wichtig. Hier können Parkplätze tagsüber nicht von Dauerparkern belegt sein. Nach 18.00 h oder am Wochenende ab Sa. 14 h kann natürlich von allen Anwohnern auch dort kostenlos geparkt werden.
Im westlichen Teil soll Anwohner-Dauerparken wie in der Vorlage ausgeführt möglich sein.
Hier war unser Antrag, dass eine logische Trennung der beiden Bereichen nach Hausnummer 20 (bzw. 25 auf der Nordseite) bis zur Hedelfingerstraße in die Spalte 1 a aufgenommen wird. Denn hier müssen die vorhandenen Parkplätze tagsüber für Einkäufer frei bleiben. Unsere Fraktion erneuert heute diesen Änderungsantrag.

Wir gehen davon aus, dass im Parkhaus „An der Akademie“ wie bisher ein verbilligter ÖPNV-Parkschein gelöst werden kann. Dazu ist es aber notwendig, dass diese Gebühr auch ohne PayOne-Karte direkt am Automaten bezahlt werden kann. Ist dies so?

In der Tabelle ist zur Verdeutlichung die Überschrift in der Spalte 1 b von „Anwohnertarif“ in „Dauertarif für Anwohner“ zu ändern.

Spalte III (Mitarbeitertarif, Schulen). Hier stellen wir als zweiten Antrag, es bei den bisherigen Gebühren zu belassen, also 1 € /Tag, 15,00 € /Monat, 150 € /Jahr.
Damit kommt auch eine Wertschätzung den Mitarbeitern gegenüber zum Ausdruck.

Für die Fraktion der Freien Wähler
Rolf Wieder

 

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