Freiwilliger Erlass der Kosten für die Schulkindbetreuung

Andreas Nagel – GR-Sitzung 14.04.2021, Stellungnahme zur Vorlage 049/2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Schulkindbetreuung nach dem 22.02., also nach den Faschingsferien, war für viele Kinder als Online-Unterricht ausgelegt, daher benötigten einige dieser Kinder kein Betreuungsangebot. Weiter ging es dann im März mit dem Wechselunterricht für die Schulkinder, welche eine Woche daheim und eine Woche in der Schule waren. Somit benötigten einige Kinder nur alle zwei Wochen die Schulkindbetreuung oder evtl. auch gar nicht, weil die Eltern zuhause im Home-Office sind.

Die Gebührenerhebung ist in der Benutzungsgebührensatzung geregelt und sagt hier, dass die Stadt bei einer kurzfristige Schließung den kompletten Satz verlangen kann und bei einer langfristigen Schließung nur die anteiligen Gebühren berechnet werden. Beides ist eingetreten, sowohl kurzfristige als auch langfristige Schließungen. In Ostfildern hat dies 164 Kinder aus allen Stadtteilen betroffen. Diese Kinder haben die Schulkindbetreuung nicht in Anspruch genommen, obwohl die Eltern die Gebühren bezahlen müssten, da Ihre Kinder angemeldet sind.

Nach §6a Grundlagen der Gebührenberechnung bei Fällen höherer Gewalt hat die Stadt die Möglichkeit, einen Erlass der Gebühren zu Gunsten der Eltern zu beschließen. Dies hat die Stadt getan und somit eine Summe von ca. 18.500 € nicht eingenommen, was trotz der klammen Haushaltslage der Stadt ein eindeutiges und positives Signal an die Eltern ist.

Kinder die, die Notbetreuung besuchten, sind hiervon natürlich ausgenommen und für sie wird die beanspruchte Betreuungszeit berechnet.

Wir begrüßen die Entscheidung der Verwaltung und stimmen der Vorlage zu.

Für die Fraktion
Andreas Nagel

Termine