Antrag zur Polizeiverordnung

Dr. Joachim Dinkelacker – GR-Sitzung 21.07.21

 

Gartenarbeiten mit lauten, motorbetriebenen Gartengeräten führen in der Mittagszeit immer wieder zu Nachbarstreitigkeiten. In der Stadtrundschau sind unter der Überschrift

Regelungen zu Ruhezeiten beachten

neben den nächtlichen Ruhezeiten für tagsüber  sind nur Einschränkungen wie „hämmern und klopfen“ sowie „Befüllung von Altglascontainern“ zu finden.

Im § 5 Abs. 1 der städtischen Polizeiverordnung wird das aber viel genauer ausgeführt:

Das kann dort nachgelesen werden, weswegen ich das jetzt nicht vorlese.

  • 5 Hausund Gartenarbeiten

 (1) Haus und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe Dritter zu stören, dürfen nur in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr ausgeführt werden. Zu den Haus und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren und von Rasenmähern, das Hämmern, Sägen und Holzspalten u.ä..

(2) Die Vorschriften nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, insbesondere die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BimSchV), bleiben unberührt.

 Der Absatz 2 in diesem § 5 führt nun zu Irritationen, weil die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutz Gesetzes (BImSchV) andere Vorschriften enthält.

 

ANTRAG:

  1. Die Fraktion der Freien Wähler beantragt eine rechtssichere Klärung, ob die städtische Polizeiverordnung im § 5 durch die Auflistung der entsprechenden Geräte im Anhang zu der 32. BImSchV außer Kraft gesetzt wird oder ob eine Kommune detailliertere Vorschriften dennoch  rechtsgültig erlassen kann
  1. Ist die im Anhang zur 32. BImSchV stehende Auflistung der Geräte und Maschinen als abschließend zu betrachten?
  1. Muss die städtische Polizeiverordnung im Text und in den Ruhezeiten der 32. BImSchV angepasst werden?

 

Begründung:
Die Begründung ergibt sich aus dem Eingangstext.

 

Dr. Joachim Dinkelacker                                                 Petra Hönschel-Gehrung, Fraktionsvorsitzende

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