Rückführung (Sondertilgung) von zwei Förderdarlehn der L-Bank für Alterswohnungen im Stadtteil Scharnhausen

Rolf Wieder – GR 18.05.2022, Vorlage 055/2022

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

die mit dem Förderdarlehen zusammenhängenden Richtlinien zur Belegung der geförderten Wohnungen in Scharnhausen sind heute eine große Hürde für eine Belegung der Wohnungen. Was vor 30 Jahren gut gedacht war, ist heute nicht mehr zielführend. Obwohl es in Ostfildern viele Menschen gibt, die altersgerechte, bezahlbare Wohnungen benötigen, sind es wenige, die zugleich die in den Förderrichtlinien geforderten drei Voraussetzungen, Wohnberechtigungsschein, ältere Menschen und Schwerbehinderung mit mindestens 50 % sowie Barrierefreiheit erfüllen.

Um eine Belegung der geförderten Wohnungen auch gegenwärtig sicherzustellen und damit die Altenhilfe in Ostfildern weiter gut gestalten zu können, ist es jetzt richtig, diese Sondertilgung zu tätigen. Dadurch sind wir quasi wieder „Herr im Hause“.

Mit den vorgeschlagenen geänderten Bestimmungen wird das System bezahlbares Wohnen im Alter für Ostfilderner Bürgerinnen und Bürger wieder zukunftsfähig.

Wir Freien Wähler stimmen der Vorlage zu.

Für die Fraktion
Rolf Wieder

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