Änderung Satzung Benutzungsgebühr städt. Tageseinrichtungen

Corina Raisch – GR-Sitzung 07.Dezember 2022, Vorlage 085/2022 

Sehr geehrter Herr OB Bolay,
sehr geehrte Damen und Herren,

veränderte Rahmenbedingungen durch krankheitsbedingte Schließungen sowie den Personalmangel in einigen Einrichtungen, führen zur vorliegenden Anpassung der Satzung für die Tageseinrichtungen und deren Benutzungsgebühren. Es gilt Klarheit für die Eltern und auch den Fachbereich für Eventualitäten zu schaffen, welchen wir leider in den vergangenen zwei Jahren ausgesetzt waren und welche auch künftig nicht auszuschließen sind.

Der Paragraph 6 a bezieht sich auf die Grundlagen zur Gebührenberechnung bei eingeschränkten Betreuungszeiten aufgrund von Personalmangel. Die ursprünglich vorgeschlagene Deckelung von 30 Stunden wurde nun auf 24 Stunden angepasst, was wir als angemessen empfinden. Natürlich ist das Ziel, nicht unter diese Mindeststundenzahl zu fallen, dennoch kann die Praxis anders aussehen und stellt dann ein Spagat für beide Seiten dar. Mit diesem Kompromiss ist für uns ein tragbares Konzept gefunden, denn der verwaltungstechnische Aufwand für die individuelle Kostenabrechnung muss noch darstellbar sein.

Wir stimmen der Vorlage zu.

Für die Fraktion
Corina Raisch

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