Änderung Satzung Erhebung Benutzungsgebühr städt. Kitaeinrichtungen zum 01.01.2024

Corina Raisch – GR-Sitzung 04. Oktober 2023, Vorlage 123/2023

Sehr geehrter Herr OB Bolay,
sehr geehrte Damen und Herren,

im Eckwertebeschluss vom Juli hat sich bereits abgezeichnet, dass künftig eine konsequente Haushaltsdisziplin gefordert ist. Die Verwaltung hat darauf hingewiesen, dass ohne stabile bzw. auch steigende Steuererträge und auch Maßnahmen bei Gebührenanpassungen der Haushalt im Folgejahr im Verlustbereich bleiben könnte. Als eine der Maßnahmen wurde auch das Thema Gebührenanpassung für die Kinderbetreuung genannt und wir haben damals klar signalisiert, dass wir dieses Thema angehen müssen.

Ein Tabu der Gebührenerhöhung kann es nicht dauerhaft geben, die bestehende Benutzungsgebühr wurde letztmals im Jahr 2017 angepasst.

Im Mai 2023 fand eine Fortschreibung der Landesrichtsätze bei einer gemeinsamen Tagung von Vertreterinnen und Vertretern des Städtetages, Gemeindetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände statt, welche sich auf eine Erhöhung der Elternbeiträge für 2023/2024 verständigt haben. Auch in diesem Gremium waren sich alle einig, dass die stetig anwachsenden Kostensteigerungen für die Kinderbetreuung Auswirkungen zeigen. Besonders die Tarifverträge und steigenden Personal- und Sachausgaben erhöhen sich.

Ich zitiere:
„Vor dem Hintergrund, dass die tatsächlichen Kostensteigerungen in Zeiten der Pandemie bewusst nicht in erforderlichem Maß in die Erhöhung der Elternbeiträge eingeflossen sind, muss nun nach und nach eine deutlich höhere Anpassung der Beitragssätze nachgeholt werden. Die Vertreter des Städtetages, des Gemeindetages und der Kirchenleitungen empfehlen für das Kindergartenjahr 2023/24 eine Erhöhung der Elternbeiträge um 8,5%.“

Weiter wird ausgeführt, dass diese Kostenerhöhung als vertretbar angesehen wird und das angestrebte Ziel in Baden-Württemberg ein Kostendeckungsgrad von 20% durch Elternbeteiligung bestehen bleibt, in Ostfildern liegen wir aktuell bei rund 12,5 % bei einer Vollkostenrechnung.

Zahlreiche Städte und Gemeinden sind dieser Empfehlung gefolgt mit einer Erhöhung von 8,5 %. Der Vorschlag der Verwaltung für Ostfildern fällt mit einer moderaten Erhöhung von 4,5 % also deutlich geringer aus und ist sicher als ein Spagat zu verstehen:

Die Empfehlung der Verbände setzen wir – sogar deutlich geringer – um, besonders auch im Sinne unseres angeschlagenen Haushalts, andererseits sind die tatsächlichen Auswirkungen dieser Erhöhung für die Eltern zumutbar. Die einzelnen Belastungen liegen je nach Einkommensstufe und Betreuungsangebot beispielsweise zwischen € 1 – 11 pro Kind im Monat.

In unserer letzten Haushaltsrede haben wir Freie Wähler zudem eine Überprüfung und Reduzierung der Öffnungszeiten gefordert mit dem Ziel, durch eingeschränkte Betreuungszeiten künftig bestehende Plätze wieder belegen zu können. Wir sind froh, dass dies in der Sitzung im Juli gelungen ist, denn mit dem Konzept der neuen Qualitätsstandards in den Kindertageseinrichtungen von Ostfildern wurde genau diese Forderung konkret umgesetzt und fließt nun auch in diese neue Satzung mit ein. Somit erhöhen wir nicht nur äußerst geringfügig die Gebühren, sondern ermöglichen mit dieser Satzung auch gleichzeitig mehr Betreuungsplätze.

Eine gute Botschaft für alle Eltern, aber auch für alle Steuerzahler und unseren gesamten Haushalt. Wir stimmen der Vorlage zu.

Für die Fraktion
Corina Raisch

 

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