Sitzung der Verbandsversammlung des Gymnasialen Schulverbands Ostfilder am 13.11.2018

StR Wolfgang Maier, Freie Wähler Ostfildern

Zu TOP 1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2019 des Gymnasialen Schulverbands Ostfilder

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 sieht hohe Verpflichtungsermächtigungen (23 Mio. €) vor, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen belasten.

Bereits vor Jahresfrist, genauer bei der Verabschiedung des HH 2018 haben wir aus der Sicht der Freien Wähler vorgetragen, dass es zur Transparenz unerlässlich erscheint, jeweils eine fortgeschriebene Gesamtprojektübersicht zur schrittweisen Schulsanierung und die Realisierung des Masterplan vorzulegen. In der Sitzung der Verbandsversammlung am 25.06.2018 hatten wir ergänzt, dass dies selbstverständlich analog auch für die Darstellung der „größten Investitionen“ im Rechenschaftsbericht zum Jahresabschluss 2017 gilt (dort Seite 80).

Die Haushalte der Verbandsgemeinden werden in erheblichem Umfang vorbelastet. Es ist im Blick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Haushaltsführung geradezu unverzichtbar, dass eine jeweils fortzuschreibende Darstellung der Projektverläufe erfolgt, um der Information und Budgetverantwortung des Hauptorgans gerecht zu werden.

Die Darstellung im Vorbericht ist wenig transparent:

  • Auf Seite 26 steht: Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2020 bis 2022 können im Einzelnen der „Übersicht über Investitionsmaßnahmen“ entnommen werden. Eine Übersicht ist allerdings im Gesamtwerk nirgends zu finden! Die Erläuterungen zum Zahlenwerk (OHG – Modernisierung bzw. Gesamtsanierung, Seite 78 / HHG – Umsetzung Masterplan / Sanierung, Seite 90f) werden dem Transparenzbedürfnis jedenfalls nicht gerecht.
  • Auf Seite 26 ist im Vorbericht dargestellt, dass in den nächsten vier bis fünf Jahren bis 2023 wesentliche, in finanzierbare Bauabschnitte aufgeteilte Investitionen zusammengerechnet in Höhe von 23,2 Mio. €
  • Laut Seite 23 stehen in den kommenden Jahren im Volumen von ca. 33 Mio. € (Gesamtbaukosten von 2018 bis 2023) an. Laut Gesamtfinanzhaushalt, Seite 38 ergibt sich diese Zahl aber nur unter Addition des Ergebnisses 2017!

Wir Freien Wähler sind überzeugt, dass im Rahmen der Veranschlagungsgrundsätze des § 12 Abs. 2 GemHVO sehr zur Transparenz beitragen und der Verantwortung des Hauptorgans eher gerecht würde, wenn dem Planwerk (jeweils fortschreibend) die

  • baufachliche Darstellung der Einzelmaßnahmen; eine
  • Kostenplanung und aktualisierte Bauzeitenpläne; ein
  • „Ampelbericht“ zur Projektsteuerung [rot – gelb – grün] entnommen werden könnten.

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