Hundesteuersatzung

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 27.02.2019, Vorlage 21

Ob bei einer Steuererleichterung – wie beantragt – wesentlich mehr Hunde als sonst üblich aus einem Tierheim geholt werden würden, ist doch etwas fraglich. Auch wäre mit einer Satzungsänderung nicht nur die Belegung im Tierheim in Esslingen möglicher Weise entlastet, sondern es müssten alle Tierheime zumindest in Deutschland, wenn nicht gar in der EU Berücksichtigung finden. Sonst könnten Klagen gegen die Satzung drohen, sollten nur Hunde aus dem Tierheim Esslingen bei der Ermäßigung Berücksichtigung finden.

Dem Tierheim Esslingen ist durch den Vertrag mit der Stadt Ostfildern sicher mehr mit der jährlichen Zuwendung aus dem städtischen Haushalt in fünfstelliger Höhe gedient.

Uns Freien Wähler erscheint fraglich, ob Hundeliebhaber sich nur deswegen eines Tieres aus dem Tierheim erbarmen,  weil sie für zwei Jahre eine reduzierte Hundesteuer erwarten könnten.

Wir folgen dem Beschlussantrag der Verwaltung  und lehnen den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 

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