Archive: Mai 2017

23. Mai 2017

Bildung von Ermächtigungsresten im Haushaltsjahr 2016

Wolfgang Maier – GR 17.05.2017, Vorlage 055/2017

Die Vorlage behandelt (jährlich wiederkehrende) Entscheidungen, die im Rahmen des Etatrechts dem Gemeinderat vorbehalten sind. Neu ist im Finanzhaushalt durch die Änderung der GemHVO vom 29.04.2016, dass wie früher in der Kameralistik Ansätze für zweckgebundene investive Einzahlungen (Investitionszuwendungen, Investitionsbeiträge und ähnliche Entgelte für die Investitionstätigkeit), deren Eingang sicher ist, übertragbar sind (§ 21 Abs. 1 GemHVO).

Im Ergebnishaushalt ist zu bemerken: Die Übertragung der dezentralen Ressourcenverantwortung – also Sach-, Personal- und Finanzverantwortung – auf die Fachbereiche und Produktverantwortlichen beinhaltet „wirtschaftliche Anreize“. So können nach den Regelungen des „Kontrakts“ nicht verbrauchte Haushaltsmittel oder höhere Erträge bis zu 50 % auf das nächste Haushaltsjahr übertragen werden. Bei den Schulen und Kindergärten können im Einzelfall die ersparten Mittel sowie die höheren Erträge zu 100 % übertragen werden.

Für Maßnahmen der Gebäudeunterhaltung und Unterhaltung der Außenanlagen wurden wieder Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen beim Jahresabschluss 2016 gebildet (§ 41 Abs. 2 GemHVO). Rückstellungen belasten das Rechnungsjahr, in dem sie gebildet sind. 2016 sind dies 1,135 Mio. €; dazu kommen nicht aufgelöste Rückstellungen aus 2015 in Höhe 922 T€. So summieren sich locker mehr als 2 Mio. €. Wir fragen uns, ob hier nicht durch die Verwaltung „haushaltsbelastender Spielraum“ geschaffen wird, sollten im weiteren Verlauf diese Maßnahmen entfallen oder „umgepolt“ werden.

Zur Begründung auf Seite 14 der Anlage 5 müssen wir nachfragen: Hier wird ein Mittelbedarf von weiteren 50 T€ für das Nutzungskonzept der Festhalle Kemnat benötigt. Unsere Fraktion bittet um transparente Erläuterung, was dahintersteckt.

Im Finanzhaushalt bleiben Ansätze für Investitionen (Investitionsfördermaßnahmen) bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Damit wird der Entwicklung auf der Zeitachse Rechnung getragen: Die nicht verbrauchten Mittel aller Maßnahmen werden in voller Höhe benötigt. Es kam nur zu Verzögerungen beim Baubeginn, Baufortschritt oder Mittelabfluss.

Dem Beschlussantrag stimmt unsere Fraktion zu.

Für die Fraktion:
StR Wolfgang Maier

 


23. Mai 2017

Regionalverkehrsplan

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 17.05.2017, Vorlage 28/1

Mit der Vorlage 28/1 hat die Verwaltung die Anregungen aus dem Ausschuss für Technik und Umwelt aufgenommen. Die hier erfolgten Präzisierungen zur Stadtbahnverlängerung von Nellingen nach Esslingen (Maßnahme 55) sind unerlässlich. Eine Trasse durch die Jahnstraße kann nur in einer Tunnelführung erfolgen. Alle anderen Planungen sind für die Anwohner unzumutbar!

Wir Freien Wähler unterstützen die Stellungnahme der Stadt Ostfildern zu einer Verbindung vom Neckartal zur Autobahn A8 ausdrücklich. Hier wird auf die Notwendigkeit einer Trassenführung auf der ursprünglich geplanten und planfestgestellten Ostumfahrung Riedenbergs im Tunnel mit dem damaligen Arbeitstitel „B312 neu“ hingewiesen. Für eine LKW-Verkehrsentlastung im Ortsteil Kemnat ist diese Verbindung unerlässlich und auch Riedenberg würde in der Ortsmitte ganz erheblich davon profitieren. Eine Mehrbelastung der Asemwaldsiedlung kann durch einfache verkehrsrechtliche Anordnungen verhindert werden. Diese „319“ genannte Maßnahme muss als kostengünstigere Alternative zu einer Verbindung von Wangen nach Möhringen mit einer langen Tunnellösung (der sog. Maßnahme 345) in eine „Maßnahme der höchsten Dringlichkeit“ eingestuft und nicht nachrangig zur Maßnahme 345 benannt werden. Eine Trassenführung mit einer Untertunnelung Kemnats wird von unserer Fraktion wie auch von der Stadtverwaltung ausdrücklich abgelehnt.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 


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