Archive: Dezember 2016

18. Dezember 2016

Mitteilung der Regionalfraktion Nr. 3-2016-1

 


18. Dezember 2016

Benutzungsgebühr Kindertageseinrichtungen

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 07.12.2016, Vorlage 176/1

Schon bei der Zustimmung zur letzten Erhöhung der Benutzungsgebühren im März 2015 haben wir Freien Wähler die Verwaltung aufgefordert, eine Überarbeitung des Gebührenmodells in Angriff zu nehmen, um erkennbare Verwerfungen auszugleichen. Manche Eltern forderten damals zum Teil recht emotional mehr Gebührengerechtigkeit. Unsere Fraktionskollegin Corina Raisch, die damals die Stellungnahme für unsere Fraktion hielt, stellte die Frage in den Raum, “kann ein Gebührensystem jemals von allen als gerecht empfunden werden?“


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18. Dezember 2016

Standort Wochenmarkt Ruit

Petra Hönschel-Gehrung – GR 07.12.2016, Vorlage 186/2016

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, meine Damen und Herren,

wie man es dreht und wendet, und das habe ich bereits im April gesagt, wir werden heute für einige Mitbürgerinnen und Mitbürger eine Fehlentscheidung fällen.

Bei der Befragung an einem Freitag durch den Wirtschaftsförderer der Stadt stellt sich die Umfrage wie folgt dar: von 152 befragten Personen antworteten 82, dass ihnen der Platz am Rathaus besser  gefallen hätte. Dass der Platz vor dem Rathaus mit seinen Bäumen optisch besser gefällt, das leuchtet jedem ein. Aber hier geht es nicht um die Optik! Steigt man nämlich tiefer in die Befragung ein, sind nur 49 der Befragten nicht zufrieden mit dem Standort. Bei der Erreichbarkeit mit den genutzten Verkehrsmitteln ergibt sich eine Pattsituation. Eine bessere Erreichbarkeit mit dem Auto kann aber in unserer Zeit kein Pluspunkt für einen Wochenmarkt sein. Bei den Marktbeschickern hält sich Zustimmung und Ablehnung des neuen Standorts die Waage. Die ganz überwiegende Mehrheit der Marktleute klagt aber nicht über Umsatzeinbußen.


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18. Dezember 2016

Lärmaktionsplan

Theo Hartmann – GR 07.12.2016, Vorlage 169

Lärm ist ab einer bestimmten Ausprägung zweifellos gesundheitsgefährdend. Im Zuge der jahrelangen Beratungen zu diesem Lärmproblem hat sich aber sehr schnell ergeben, wenn als einzige Maßnahme nur eine Geschwindigkeitsreduzierung des motorisierten Verkehrs von 50 km/h auf 30 km/h vorgenommen wird, dass man dann lediglich eine Lärmminderung um 2 bis höchstens  3 dB(A) erreicht. Für das menschliche Ohr ist dies allenfalls eine eben noch wahrnehmbare Größenordnung. In der Vorlage wird angegeben, nachts solle eine um 1 dB(A) höhere Lärmminderung erfolgen, wenngleich ich diese Angabe in keiner anderen Quelle gefunden haben, insbesondere nicht im Schreiben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur an die Kommunen vom 23.März 2012 . Aber lassen wir das einmal so stehen. Man muss sich an dieser Stelle aber vor Augen halten, dass Lärmschutzfenster je nach Qualität zwischen 25 und 50 dB(A) Verbesserung erzielen! Was also wollen wir mit 2 bis 3 dB(A) erreichen??


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18. Dezember 2016

Lärmaktionsplan Ostfildern – Maßnahmen

Wolfgang Maier – GR 07.12.2016, Vorlage 169/2016

 Ich will mein Stimmverhalten zu Protokoll geben.

Kern der Vorlage ist – nach vier Jahren Vorarbeit – die Geschwindigkeitsbeschränkung auf den Ortsdurchfahrten. Sicherlich muss für den Gemeinderat (zunächst einmal) die Kuh vom Eis. Die mit dem Regierungspräsidium – im Wesentlichen mit dem Argument der Verkehrssicherheit abgestimmten Maßnahmen – könnten auch von mir mitgetragen werden.

Doch wird in der Vorlage die Rollenverteilung zwischen Gemeinderat und Straßenverkehrsbehörde falsch dargestellt. Es geht um die Bindung der Fachbehörde an im Lärmaktionsplan beschlossene Maßnahmen. Der Vorbehalt auf Seite 3 (vor V.) entbehrt der Grundlage: „Die Abwägung der Vor- und Nachteile der Maßnahme und die Entscheidung darüber ist Aufgabe der Verkehrsbehörde„. Vielmehr hat der Gemeinderat selbst mit dem Beschluss des Lärmaktionsplans – unter Beteiligung der Verkehrsbehörde – eine Abwägung der Vor- und Nachteile [Gründe der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs] vorzunehmen.


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18. Dezember 2016

Gestaltungsrichtlinie Ortskern Kemnat

Dr. Joachim Dinkelacker – GR  07.12.2016, Vorlage 167

Die Gestaltungsempfehlungen für den Ortskern in Kemnat sind eine gute Orientierungshilfe für künftige Neu- oder Umbauten in diesem Bereich, zusammen mit dem an 5. Oktober auf den Weg gebrachten Plan zur Stadterneuerung. Es soll damit ein Rahmen für eine der heutigen Zeit angepasste Entwicklung dargestellt werden, die zu einem harmonischen Gesamtbild führt und Lebensqualität und Identifikation der Einwohner mit ihrem Stadtteil zulässt.

Eine Gestaltungsrichtlinie ist nicht in Stein gemeißelt, sondern eine unverbindliche Empfehlung, die kein Planungsrecht ersetzt. Gebäude wie das an der Ecke Heumadener-/Rosenstraße wären mit einer solchen Richtlinie wohl nicht in dieser Architektur entstanden. Auch bei dem gerade entstehenden Neubau an der Hauptstraße 21 hätte man sich die Empfehlungen dieser Richtlinie bei dem Anbau an den Hauptbaukörper schon gewünscht. Hier steht nämlich in der Ausarbeitung auf Seite 30:


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