Archive: August 2015

20. August 2015

Stadterneuerung Nellingen „Hindenburgstr.“

Theo Hartmann –  Vorlage 118, GR 29.7.15

Es ist erfreulich, dass wir jetzt im April  in das Bund-Länder Förderprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen wurden.

Mit der neuen Abgrenzung des Sanierungsgebietes sind wir einverstanden.
Die in der Vorlage genannten Sanierungsziele können wir mit unterstützen.

Gleichwohl muss uns bewusst sein, dass wir ohne die Grundstücksbesitzer wenig erreichen können, deshalb ist es wichtig, diese rechtzeitig anzusprechen und von Anfang an mit einzubeziehen.

Ein guter Start wurde ja mit der Veranstaltung „Perspektiven für Nellingen“ gemacht. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppen.

Hoffen wir, dass die Finanzlage der Stadt es auch in Zukunft ermöglichen kann,   aus den kommenden Haushalten  die notwendigen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

 


20. August 2015

Neufassung Benutzungsordnung Kultur

Petra Hönschel-Gehrung – GR 29.07.2015, Vorlage 108 / 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay meine Damen und Herren,

die neue Benutzungsordnung wurde den Vereinen im April vorgestellt und mit ihnen besprochen. Wie uns berichtet wurde, gab es von dort keine Einwände.

Leider hat es die Verwaltung wieder versäumt, in einer Synopse Änderungen zur alten Ordnung klar darzustellen. Erst auf Nachfrage wurden die Anlagen 5 und 6 nachgereicht. Wir bitten alle Fachbereich nochmals darum, Veränderungen in neuen Vorlagen und Anhängen bei Gebühren oder Satzungsänderungen kenntlich zu machen.

Für uns ist es auch noch nicht verständlich, warum geförderte Vereine den vollen Beitrag intern verrechnet bekommen? Hier schließt sich die Frage an, welchen Betrag Vereine bezahlen müssen, die ihre mietfreien Veranstaltungen ausgeschöpft haben und weitere Belegungen wollen.  Bei diesen beiden Fragen bitte ich vor der Abstimmung um Beantwortung.
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20. August 2015

Neufassung der Benutzungsordnung Sport

Petra Hönschel-Gehrung – GR 29.07.2015, Vorlage 111 / 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay meine Damen und Herren,

die neue Benutzungsordnung für die Benutzung der Sporthallen und Sportaußenanlagen wurde ebenfalls den Vereinen im April vorgestellt und mit ihnen diskutiert und besprochen.

Gut finden wir es, wenn wir es richtig gelesen haben, dass für die Sportaußenanlagen keine Mieten mehr anfallen, sprich 20 € pro Platzeinheit und Stunde, da die Vereine das Flutlicht bezahlen. Wie aber sieht es bei externen Nutzern aus? Oder haben wir auf unseren Sportplätzen keine externen Nutzer? In der Vorlage 96 / 2010 haben sie uns im Detail z.B. die Nutzung der Sportanlage im Scharnhauser Park beigefügt. Wird die Flutlichtrechnung hier den Nutzern anteilig verrechnet?

Müssen denn nun die Richtlinien der Sportförderung auf Grund der Veränderungen bei den Sportplätzen geändert werden? Wenn ja bitte hier unsere Anregung der Kenntlichmachung der Veränderungen aufnehmen.

Die Freien Wähler werden der Vorlage zustimmen.

Für die Fraktion
Petra Hönschel-Gehrung

 


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