Archive: Februar 2018

21. Februar 2018

Parkgebührensatzung

Dr. JOachim Dinkelacker – GR 31.1.2018, Vorlage 4

 

 Es ist ein begrüßen, dass die Verwaltung einen Versuch zur Vereinfachung der Parkgebührenregelung vorschlägt. Dass dabei Satzung und Gebührentabelle getrennt aufgeführt werden, ist sinnvoll. Die vorgeschlagene Vereinfachung führt aber zu deutlichen Unschärfen und im Bereich Anwohnerparken auch zu einer sicher nicht gewollten Änderung der Gebührenstruktur.

Unsere Fraktion beantragt daher zahlreiche Änderungen (Änderungen zur Vorlage sind kursiv gedruckt und gelb unterlegt):

  1. Es gibt wie bisher 4 Tarifzonen. In der Zone 1 bleibt alles wie in der neuen Zone 1 beschrieben, allerdings muss der Parkplatz Ruiter Straße mit in dieser Zone aufgenommen werden. Bei der Bismarckstraße muss in Klammern ergänzt werden nördlicher Teil“.

    Anwohnerparken mit Parkausweis ist hier nicht möglich.

  2. Zu der Parkraum bewirtschafteten Zone 2 gehören
    Adlerstraße (westlicher Teil)
    In den Anlagen
    Kaiserstraße
    Moltkestraße
    Riegelstraße
    Kronenstraße
    Ernst-Heinkel-Straße
    Hellmuth-Hirt-Straße
    Gerhard-Koch-Straße (östlicher Teil)

    In dieser Straße werden auf Antrag für Lehrer und Lehrerinnen Parkwertkarten wie im Schulzentrum Nellingen ausgegeben, wobei in Nellingen gelöste Tagestickets dann am selben Tag auch in der Gerhard-Koch-Straße gelten müssen. Die Haushaltsstrukturkommission hat übrigens empfohlen die Gebühr für die Erzieherinnen- und Lehrerparkplätze im Schulzentrum deutlich zu erhöhen; dieser Empfehlung wurde in der Vorlage gefolgt.

    –> in dieser Zone 2 ist sowohl Pendlertarif wie auch der (teurere) Anwohnertarif möglich, in der Gerhard-Koch-straße gibt es allerdings kein Anwohnertarif.
    Anmerkung hierzu: Pendlertarif wie in der Vorlage, Anwohnertarif wie bisher 0,75 €/Tag

  3. Zur Parkzone 3 gehören
    PH an der Akademie
    PP Ernst-Heinkel-Straße
    PP Trendsportfeld

    Hier bleibt es bei den ÖPNV-Tarifen wie in der Vorlage. Es gibt einen Pendlertarif wie in der Vorlage und zusätzlich den Anwohnertarif um 0,75 €/Tag

  4. Zur Parkzone 4 gehört der Krankenhausbereich wie in der Vorlage ausgeführt.
    Anwohnerparken kostet aber 0,75 €/Tag.

Neu: In den Straßen mit Anwohnertarif muss festgelegt werden, wie viele Anwohnerparkberechtigungen prozentual im Vergleich zu der Gesamtzahl der vorhandenen Parkmöglichkeiten in der Straße ausgegeben werden können.

Wir Freien Wähler haben uns z.B. bei  der Neugestaltung der Kronenstraße  nicht für mehr Parkplätze für Anwohner stark gemacht, sondern für mehr Parkplätze für den Einzelhandel. Auch aus diesem Grund kann man den Jahrestarif für das Anwohnerparken jetzt nicht auf 100 €/Jahr herabsetzen.
Auch muss in der Anlage zur Satzung festgelegt sein, von wann bis wann der Anwohnertarif gilt.

Eine redaktionelle Änderung in der Satzung:
Im § 4 Abs. 3 heißt es „Elektrisch betriebene Fahrzeuge …  Da hierunter auch Brennstoffzellen betriebene Fahrzeuge erwähnt sind, muss es heißen „Fahrzeuge mit alternativen Antrieben …“

Bedauerlich ist, dass wir mit der Parkgebührenordnung in den Parkhäusern der  Stadtwerke am Klosterhof und an der Halle zwei unterschiedliche Parkgebührenordnungen haben. Muss das auf Dauer so bleiben?

Bei der Vielzahl der von mir angesprochenen Änderungswünsche halte ich es für sinnvoll und zielführender, wenn wir über diese Vorlage noch einmal in die Beratungen gehen und stelle im Namen der Fraktion hiermit einen Antrag auf Vertagung.

 

 Dr. Joachim Dinkelacker                                           Theo Hartmann, Fraktionsvorsitzender

 

 

 


21. Februar 2018

Allgemeine Anträge und Anregungen des Gemeinderats bei der Generaldebatte des Haushalts 2018 – Zu I. 5

Wolfgang Maier – GR 31.01.2018, Vorlage 014/2018

 

Wir Freien Wähler sind mit der Antwort der Verwaltung auf die Frage „Wie weit soll unsere Stadt wachsen?“ nicht zufrieden. Für die Entwicklung des Gebiets „Nellingen-West“ sollen – in mehreren Bauabschnitten – Wohngebäude für bis zu 1.000 Menschen gebaut werden. Schon heute kommt die Einwohnergrenze 40.000 Einwohner immer näher.

Solch expansive Einwohnerzuwächse haben Folgen, denn die Kapazitäten der öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Kindergärten und Schulen, sind begrenzt. Die Verwaltung wird mit ihrem Personalbestand an Grenzen stoßen. Bislang fehlt eine Analyse der Wirkungen weiterer Einwohnerzuwächse auf die Kapazitäten öffentlicher Einrichtungen und der Verwaltung.

Im Vorfeld der Umsetzung des Gebiets „Nellingen-West“ müssen solche dynamischen Aspekte der künftigen Haushaltsentwicklung gründlich untersucht werden.

Wir wissen: Eine Stadt ist nie fertig. Es wird deshalb keine starre Obergrenze für die Einwohner formuliert werden können. Wir wollen uns aber nicht vorwerfen lassen, keine Zukunftskonzepte zu haben angesichts der Folgewirkungen von steigenden Einwohnerzahlen bei weitgehend stagnierenden Finanzressourcen und der Notwendigkeit, Personalkosten im Rahmen zu halten.

Die weitere Entwicklung als Gestaltung des Möglichen ist vornehmste Aufgabe der kommunalen Politik. Dabei müssen stets die Wirkungen expansiver Einwohnerzuwächse im Fokus stehen:

Die Lösung kann nicht ein „Einfaches-weiter-so“ und „Es-wird-sich-schon-regeln“ sein. Es geht nicht nur um sektorale Bereiche (wie Seniorenbereich oder Jugend mit mittlerem Alter).  Vielmehr bedarf es einer gesamthaften, umfänglichen Abschätzung der dauernden Folgekosten und deren Finanzierung. Für die Untersuchung wichtig ist eine fachbereichsübergreifende interdisziplinäre Sichtweise.

Dies ist kein Neuland: Um Lasten, zu deren Tragung die Kommune allein nicht mehr im Stande ist, wird beispielsweise bei Folgekostenvereinbarungen so vorgegangen, diese Kosten auf die Bauträger zu übertragen. Wir schlagen daher dringend vor, zügig eine Explorationsstudie zu den eingangs genannten Folgen in Auftrag zu geben.

Für die Fraktion:                                Fraktionsvorsitzender
StR Wolfgang Maier                          Theo Hartmann

 


21. Februar 2018

Fußgängerüberwege Kreisverkehr am Stadthaus und im Bereich Markthalle

Wplfgang Maier – GR 31.01.2018, TOP 9. Anträge

 

Die Fraktion der Freien Wähler stellt den Antrag:

  1. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob zumindest auf der Süd- und Ostseite des Kreisels am Stadthaus die Zebrastreifen wieder entfernt werden können, wie das während der Bauzeit ja auch funktioniert hat.
  2. Weiter bitten wir um Prüfung, ob der Fußgängerüberweg an der Markthalle durch eine Signalsteuerung „sicherer“ gemacht werden kann, die dann aber auf die Schaltung an dem signalisierten Überweg bei der Herzog–Carl-Straße abgestimmt sein muss.

Begründung

Der Verkehr im Bereich des Kreisels am Stadthaus kommt hier bekannter Maßen zu bestimmten Tageszeiten völlig zum Erliegen, teilweise mit erheblichen Rückstaus. Auslöser sind die Zebrastreifen am Kreisverkehr und an der Markthalle.

Nach Fertigstellung des Baukomplexes an der Markthalle wurden die zwei aus Gründen der Bautätigkeit geschlossenen Fußgängerüberwege des Kreisverkehrs am Stadthaus wieder aktiviert.

Das Thema war vor Jahresfrist bereits Beratungsgegenstand. Die Verwaltung sagte Beobachtung zu. Der Sachstandsbericht steht aus.

Besonders prekär ist der Fußgängerüberweg weiter südlich an der Markthalle. Die Fußgänger überqueren die Fahrbahn regelmäßig „im Entenmarsch“, einer nach dem anderen – Verkehrsstillstand mit Rückstau zum Kreuzbrunnen ist nach Ankunft von U7-Zügen am Stadtbahnplatz keine Seltenheit.

Es ist zu befürchten, dass dieser Bereich zum Unfallschwerpunkt mutiert. Bei der bestehenden kurzen Abfolge von Fußgängerüberwegen sind Autofahrer etwa bei Regen in der dunkleren Jahreszeit völlig überfordert. Die Situation verschärfend kommen hier noch die Linksabbieger aus der Edith-Stein-Straße hinzu, die in sich bietende Verkehrslücken schnell einfahren und von dem querenden Fußgänger „überrascht“ werden.

 

Für die Fraktion:
StR Wolfgang Maier

 


21. Februar 2018

Nellingen Stadterneuerung Gestaltungskonzept Werbeanlagen

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 31.1.2018, Vorlage 7

 

Es geht hier um die Erarbeitung eines Gestaltungskonzepts über die Ausgestaltung und Zulässigkeit von Werbeanlagen im Bereich des Stadterneuerungsverfahrens „Rund um die Hindenburgstraße“ in Nellingen.

Schon in der Vorberatung im Technischen Ausschuss habe ich beanstandet, dass die Vorlage keine Aussage darüber enthält, wer von der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) mit der Ausarbeitung dieses Konzepts beauftragt werden soll und insbesondere, welche Kosten voraussichtlich entstehen werden.

Dazu wollen wir Freien Wähler heute in der öffentlichen Sitzung eine Antwort.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim Dinkelacker

 


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