Archive: August 2016

15. August 2016

regionalkonferenz2016

 


15. August 2016

Antrag an die Verwaltung

Corian Raisch – GR 27.07.2016

Sehr geehrter Herr OB Bolay, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Freie Wähler Fraktion beantragt einen Fußgängerüberweg in Nellingen in der Neuhauser Straße auf Höhe Mühlhaldenstraße.

Begründung:

  • Da stadteinwärts auf der linken Straßenseite ein Gehweg komplett fehlt, sind die Bewohner der Mühlhaldenstraße gezwungen, die Neuhauser Straße an der Einmündung der Mühlhaldenstraße zu überqueren, was eine besondere Gefahr darstellt. Ganz besonders gefährdet sind Kinder und ältere Bürgerinnen und Bürger, zumal aktuelle Messdaten der Verkehrsüberwachung im Frühjahr bei mehreren Messungen erhebliche Geschwindigkeitsübertretungen festgestellt haben.
  • In Richtung Mühle ortsauswärts wurde die Geschwindigkeit von 82 % der Autofahrer überschritten, in Richtung Wilhelmstraße ortseinwärts von 83,1%.
  • Die höchst gemessene Geschwindigkeit betrug 121 km/h nachmittags um 14.30 Uhr.
  • Zur Beurteilung der Messdaten wird die V85 angenommen, diese wird als Indikator herangezogen. Im Fall der Neuhauser Straße lag die V85 in beiden Richtungen bei 67 km/h und liegt somit deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
  • Dies ist ein weiterer Gefährdungsbestand, dem durch verstärkte Verkehrsüberwachung und gegebenenfalls auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung entgegengewirkt werden könnte.

In den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) werden unter Punkt 2.3, im Absatz 3 Ausnahmeregelungen, ausdrücklich zugelassen:

Zitat

„Außerhalb des für Fußgängerüberwege möglichen bzw. emphohlenen Einsatzbereichs können Fußgängerüberwege in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden.“

Dass an dieser Stelle ein Ausnahmefall auch bei relativ geringer Verkehrsdichte und Fußgänger-Querungshäufigkeit vorliegt, ist wohl unstrittig.

Für die Freie Wähler Fraktion                                                      Fraktionsvorsitzender
Corina Raisch                                                                                   Theo Hartmann

 

 


15. August 2016

Zukünftige Verkehrsführung in der Kronenstraße

Petra Hönschel-Gehrung – GR 27.07.2016, Vorlage 078 / 2016

Sehr geehrter Herr OB Bolay, sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir Freien Wähler tragen die in Variante 3 angedachte Verkehrsführung mit, die Art der Wendefläche jedoch nicht. Wir denken, dass es dem Autofahrer zuzumuten ist die bestehende Zufahrt zum bestehenden Parkplatz gegenüber dem Haus Nr. 29 wie ein – Wendehammer  – zu benutzen. Hierzu muss z.B. nur rückwärts in den Parkplatz eingefahren werden, um dann wieder vorwärts in Richtung Stuttgarter Straße auszufahren. Sollte dies für den einen oder anderen Fahrer zu kompliziert sein, wird er evtl. diese Straße in Zukunft meiden, was wiederum ebenfalls zusätzlich für eine Entlastung sorgen würde.

Wir sind auch der Meinung, dass im Bereich von der Hedelfinger Straße kommend bis zum öffentlichen Parkplatz jeder einzelne Parkplatz erhalten werden muss, nachdem schon beim Kreuzungsumbau der Hedelfinger Straße – Kirchheimer Straße unnötig Parkplätze entfallen sind  – wie man heute bei genauer Betrachtung erkennt.

Derzeit können von der Einmündung Hedelfinger Straße bis zum ehemaligen Postläde mind. 15 Autos korrekt parken. Diese Stellplätze sind unbedingt zu erhalten!  Alle bedauern es, wenn einzelne Läden schließen müssen. Die Stadtverwaltung wiederholt dann immer wieder, dass sie dafür nicht verantwortlich zeichnet. Die Berechnungen der SEG und von Herrn Jansen über die wegfallenden Parkplätze bei einer Wendefläche im Bereich des kleinen öffentlichen Parkplatzes sind  nicht  korrekt dargestellt. Es würden nämlich darauf 2 Parkplätze wegfallen inclusive der beiden Pflanzbeete davor plus mind.  2-3 Parkplätze auf der gegenüberliegenden nördlichen Straßenseite. Hier wäre das Planungsamt und die SEG aber tatsächlich für erneut wegfallende Parkplätze verantwortlich, denn Parkmöglichkeiten sind nun mal ein Kriterium für das Einkaufen im Ortszentrum.

Wir hatten einen Abänderungsantrag gestellt, dass auch ein Wendehammer untersucht wird und die Parkplätze erhalten bleiben. Diesen Antrag haben wir dann wieder zurück gezogen, da die Vorlage mit unseren Wünschen ergänzt wurde und Herr OB Bolay zusagte, dass mehrere Varianten untersucht werden und dass keine Parkplätze wegfallen sollen.

Für die Fraktion: Petra Hönschel-Gehrung

 


15. August 2016

Standortentscheidung für Kita Mutzenreisstrasse

Theo Hartmann –  GR 27.7.16, Vorlage 115

 Grundsätzlich befürworten wir, dass der jetzige Kindergarten durch einen Neubau ersetzt wird. Dieser Kindergarten wurde ohnehin nur für den Übergang und als Provisorium gebaut und ist inzwischen in keinem guten baulichen Zustand. Trotz dieser ungünstigen Rahmenbedingungen leisten die Erzieherinnen hervorragende Arbeit, was sich in der Zufriedenheit der Eltern ausdrückt.

Bevor wir der Vorlage zustimmen können müssen noch einige grundsätzliche Fragen beantwortet werden.

Wir haben den von der Verwaltung vorgeschlagenen städtebaulichen Wettbewerb „Stadteingang Nellingen Nord“ abgelehnt, weil wir der Meinung sind, dass dies völlig überzogen für so ein kleines  Gebiet ist und nur unnötig Geld kosten würde.

Aber auch  ohne städtebaulichen Wettbewerb wollen wir ein Gesamtkonzept  über diese Flächen bzw. Gebiet dargestellt  bekommen.  Unser Vorschlag ist nun, dass unser Planungsamt ein solches Konzept eigenständig entwickelt.  Die Frage ist doch, was soll mit den restlichen Flächen dort geschehen.  Sollte unser Planungsamt Hilfe benötigen, könnte man in einem Arbeitskreis aus Vertretern des Gemeinderates und des Planungsamtes ein solches Konzept gemeinsam entwickeln.

Die Verortung der Kita auf der vorgesehenen Fläche ist denkbar:

  • Wie gehen wir mit der wegfallenden Spielplatzflächen um?
    Dieser Spielplatz ist sehr schön, gut ausgestattet und stark frequentiert.
    Wird der Spielplatz in den Steinen entsprechend ausgebaut? Wenn ja müsst dies allerdings vor dem Wegfall der jetzigen Spielfläche passieren.
    Eine Kostenübersicht über das ganze Projekt – sprich Abriss des alten Kindergartens, Neubau des neuen Kindergartens und Umgestaltung des Spielplatzes in den Steinen wäre dringend angebracht.
  • Wie soll der Bring- und Holverkehr zur Kita in der Ludwig Jahn Straße funktionieren?

 

 


15. August 2016

Landschaftserhaltungsverband (LEV)

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 27.07 2016, Vorlage 106

Fragen vor der Stellungnahme:

  1. Wo finden sich auf Ostfilderner Markung Flora-Fauna-Schutzgebiete, sog. Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und wo SPA –Gebiete (Special Protektion Areas) = Vogelschutzgebiete?
  2. Welche Maßnahmen können durch einen Landschaftserhaltungsverband finanziell gefördert werden?
  3. Mit welcher prozentualen Förderung durch den LEV kann bei Maßnahmen gerechnet werden?

Erst nach Beantwortung unserer Fragen melde ich mich zur Stellungnahme.


Stellungnahme:

Natur- und Landschaftsschutz ist eine hoheitliche Aufgabe des Landratsamts.
11 Flora-Fauna-Habitat-Gebiete und vier Vogelschutzgebiete bestehen im Landkreis Esslingen. Daher kann man die Zustimmung des Kreistags zu einem Beitritt zu einem noch zu gründenden Landschaftserhaltungsverband einigermaßen nachvollziehen, zumal das Land angekündigt hat, zukünftig Mittel der Landschaftspflegerichtlinie für den Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege schwerpunktmäßig den Landschaftserhaltungsverbänden zugutekommen zu lassen.

Der „LEV“ soll mit je einem hauptamtlichen Geschäftsführer und einem Stellvertreter ausgestattet werden, wobei das Land 50% der Personalkosten des Geschäftsführers und 100% des Stellvertreters finanziert. Eine 50%ige Schreibkraft und 50% des Geschäftsführergehalts sind vom Trägerverein zu finanzieren, das sind 67.000 € für den Landkreis. Fragen muss man aber schon heute, wie viel Jahre diese Finanzmittel vom Land bereit- gestellt werden. Darüber lässt sich keine Aussage finden.

Die Kommunen des Landkreises sollen sich jetzt mit einer neuen Freiwilligkeitsleistung an den jährlichen Kosten beteiligen, neben den über die Kreisumlage eingezogenen Kosten zugegebener Maßen mit einem überschaubaren jährlichen Beitrag.

Es ist vorgesehen dass sich der „LEV“ und die untere Naturschutzbehörde des Landkreises künftig die Arbeit im Naturschutz teilen und sich gegenseitig ergänzen.

Die untere Naturschutzbehörde ist befugt hoheitliche Aufgaben wahrzunehmen. Der LEV hingegen ist ein gemeinnütziger Verein, der keine hoheitlichen Aufgaben übernehmen darf.

Die untere Naturschutzbehörde überprüft z.B. die vom LEV vorbereiteten

Verträge, Aufträge und Anträge daraufhin, ob alle Kriterien der Landschaftspflegerichtlinie und der EU-Verordnungen eingehalten sind.

Spätestens hier fragen wir Freien Wähler uns, ob nicht an dieser Stelle ein weiteres bürokratisches Konstrukt entsteht ! Der Mehrwert einer Mitgliedschaft für die Kommune soll durch „Beratung und konzeptionelle Arbeit“ entstehen. Also überwiegend wohl in Papier !

Unsere Fraktion lehnt einen Beitritt mehrheitlich ab!

Wir haben die zuständige Untere Naturschutzbehörde, es gibt Naturschutzbeauftragte im Landkreis, es gibt das Biosphärengebiet, den Naherholungsverein Schwäbische Alb, den NABU, den Gau-Naturschutzwart des Schwäbischen Albvereins und sicher noch einige andere mehr. Natur- und Landschaftsschutz halten wir für unerlässlich, vielleicht auch verbesserungsfähig, aber wir bezweifeln, ob dabei ein „LEV“ etwas Entscheidendes bewirkt.

 

 


15. August 2016

Neubau Anschlussunterbringung Maybachstraße

Theo Hartmann – GR 27.7.2016, Vorlage 118

 Da die Städte und Gemeinden für die Anschlussunterbringung zuständig sind, ist dies keine Frage des Wollens,  sondern Wir müssen solche Unterbringsmöglichkeiten bauen bzw. vorhalten.

Mit den jetzt gemachten Finanzierungsvorschlägen und der Vergabe an einen uns bekanntes Generalunternehmen sind wir einverstanden und können der Vorlage zustimmen.

Wir weisen allerdings noch einmal darauf hin, dass  die in der Entwurfsplanung vorgesehenen 3 Stellplätze auch für die Anfangszeit zu wenig sind, denn diese werden bereits für das Betreuungspersonal gebraucht. Für die Bewohner sind keine vorgesehen. Je nach Belegung und Fortschritt müssen wir das Thema Parken auf dem Grundstück im Auge behalten und dann entsprechend nachrüsten.

Im dortigen Wohngebiet „Mühläcker“ ist die Parksituation, wie wir alle wissen, bereits heute sehr angespannt und darf sich durch die Neubebauung nicht verschärfen.

 

 


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