Archive: Oktober 2018

18. Oktober 2018

Grundsatzbeschluss Gemeinschaftsschule Erich Kästner Schule

Petra Hönschel-Gehrung – GR 10.10.2018, Stellungnahme zur Vorlage 131/1 2018

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, meine Damen und Herren,

den Punkt 1 des Beschlussantrages tragen wir voll mit.
Eine Gemeinschaftsschule ist im Schulcampus Nellingen richtig verortet. Eine Gemeinschaftsschule lebt von der Gemeinschaft nicht nur innerhalb der Schule sondern auch zu den benachbarten Schulen. Den Schülerinnen und Schülern kann hier evtl. ein reibungsloser Übergang zu den beiden allgemeinbildenden Gymnasien ermöglicht werden.

Den Punkt 2 des Beschlussantrages müsste man unserer Ansicht nach nochmals verändern und wir beantragen dies. Der zweite Satz  – „Im Falle einer schulorganisatorischen Veränderung der Schulart der Erich Kästner Schule wird dem Gremium zu gegebener Zeit der konkrete Vorschlag der Beantragung zur Beschlussfassung vorgelegt“ – kann ersatzlos gestrichen werden, da er sich in der alten Version 131 auf die Primarstufe bezogen hat. Es ist ausreichend, dass Ausführungen zur Primarstufe / Grundschule im dritten Absatz bei den Erläuterungen gemacht werden.

Für die Fraktion
Petra Hönschel-Gehrung

 

 


18. Oktober 2018

Gemeinschaftsschule Nellingen – Variantenuntersuchung zur Vergrößerung und Modernisierung des Schulgebäudes

Petra Hönschel-Gehrung – GR 10.10.2018, Stellungnahme zur Vorlage 129

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, meine Damen und Herren,

wir werden der Vorlage zustimmen.
Betrachtet man die Abfolge und Abhängigkeiten der Bautätigkeiten im Schulzentrum, erkennt man, dass die Erich Kästner Schule erst ab 2020 in die Container wechseln kann, die derzeit der Riegelhof Realschule als Interimslösung dienen. Was passiert aber, wenn die Gemeinschaftsschule im September 2019, was wir hoffen, wieder dreizügig wird? Zurzeit sind dort alle Räumlichkeiten belegt. Wo sollen drei zusätzlichen Lerngruppen  mit ihren zusätzlichen Lernbüros untergebracht werden? Hier muss rasch über eine Lösung nachgedacht werden!! Diese Situation ist dem Fachbereich 2 seit langem bekannt.

Sollte sich der Gemeinderat für einen Erweiterungsbau für die Gemeinschaftsschule an der Stelle an der momentan noch die Sporthalle 1 steht entscheiden, kann hier, und nur wenn alles super läuft, mit einem Erweiterungsbau der Erich-Kästner-Schule erst 2022 begonnen werden, denn mindestens so lange wird die Sporthalle 1 am jetzigen Platz stehen. Wenn man diesen Zeithorizont betrachtet, muss die Gemeinschaftsschule mind. 6 Jahre Lerngruppen bzw. Lerngruppenstufen teilweise in Containern oder anderen Räumlichkeiten im Schulzentrum unterrichten. Dies trifft eine ganze Generation von Gemeinschaftsschülern.

Wir Freien Wähler stellen fest, dass  über das Vorgehen, vor allem die Unterbringung in Containern und die zeitlichen Abläufe noch einmal gründlich nachgedacht werden muss. Hierzu ist es unerlässlich, mit dem Schulleitungsteam offen und ehrlich über Varianten und die Zeithorizonte zu diskutieren.

Im Zuge dieser Diskussionen mit allen Fachbereichen und der Schulleitung sollte ebenfalls darüber nachgedacht werden, ob die Lehrküche und der Raum für die Textilarbeiten nicht auch gleich räumlich näher an die Gemeinschaftsschule rücken soll bzw. muss.

Um diese neue Schulart nicht aufs Abstellgleis zu stellen, muss hier zügig und schnell gearbeitet werden, damit die Gemeinschaftsschule auch weiterhin eine Zukunft hat und man den Eltern in den Informationsabenden ab November 2018 und am Tag der offenen Türe im Frühjahr 2019 eine Perspektive aufzeigen kann, wie es in den kommenden Jahren auch mit einer Baustelle professionell weiter geht.

Wir bedanken uns bei den Lehrerinnen und Lehrern für ihr Engagement für diese neue Schulart und hoffen, dass die unterschiedlichen Bauphasen gut bewältigt werden.

Für die Freien Wähler
Petra Hönschel-Gehrung

 


18. Oktober 2018

Schule im Park

Petra Hönschel-Gehrung – GR 10.10.2018, Stellungnahme zur Vorlage 128

Grundsatzentscheidung für die Weiterentwicklung einer 4-zügigen Grundschule mit Puffer durch die Provisorien für die 4,5 Züge und Verortung der Schulkindbetreuung im Schulgebäude


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18. Oktober 2018

Stadterneuerungsverfahren Nellingen „Rund um die Hindenburgstrasse“, Umgestaltungsmaßnnahme Hindenburgstraße

Wolfgang Maier – GR 10.10.2018, Vorlage 127/2018

 Der Gemeinderat soll den aktuellen Planungs- und Kostenstand zur Umgestaltungsmaßnahme Hindenburgstraße mit den Teilabschnitten Ost (Kreisverkehr und Geschäftsbereich) und West (Kreuzung Riegelstraße) zur Kenntnis nehmen.

Vor dem Hintergrund der bestehenden städtebaulichen Mängel und Missstände zeigte sich im Bürgerbeteiligungsprozess ein hoher Bedarf an einer Regulierung des Verkehrs mit Beseitigung der Beeinträchtigungen durch Stau, Lärm und Emissionen und an einer qualitativen Verbesserung des öffentlichen Raums, gerade auch für Fußgänger.

Die Straßenbeleuchtung in der Mitte auf dem Gehstreifen ist lichttechnisch machbar, aber die bessere Lösung für landwirtschaftliche Fahrzeuge wäre, wenn die Beleuchtung auf den Gehwegen beidseitig angebracht würde. Mit den Beleuchtungsmasten in der Mitte wird das ganze sehr knapp und eng. Wir wissen, dass wir uns hier in einem Zielkonflikt befinden. Fraglich ist, ob die Gehwegnutzung wie bisher möglich bleibt, wenn bis Jahresende die Einigung mit Eigentümern zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung eines öffentlichen Gehwegs ausbleiben sollte.

Die für den Bereich A „Kreisverkehr an der Esslinger Straße“, den Bereich B „Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich“ im östlichen Teil der Hindenburgstraße und den Bereich C „Kreuzungsbereich“ an der Riegelstraße im Westen vorgelegte Entwurfsplanung liegt im Kostenvergleich im Rahmen (Maßnahme in Ruit 2,7 Mio. € bei 9.000 m² / Nellingen 3,1 Mio. € bei 10.400 m²). Vorbehaltlich der Kostenentwicklung bestehen noch Stellschrauben durch sinnvolle Bauabschnittbildung. Baubeginn ist wohl zur Jahresmitte 2019.

Eine voraussichtliche Bauzeit von mindestens 1 Jahr berücksichtigt, dass parallel auch Leitungsarbeiten für Abwasserkanal, Wasser- und Stromversorgung durchgeführt werden sollen. An die Verwaltung richten wir die Frage: was ist mit Telekom / Breitbandkabelausbau? Die Koordinierung dieser zusätzlichen Maßnahmen beeinflusst maßgeblich Bauablauf und Bauzeiten. Temporäre Vollsperrungen werden nicht ausgeschlossen. Hier wird es entscheidend darauf ankommen, welche Baufirma mit der entsprechenden Erfahrung und Leistungsfähigkeit eine intelligente Bauablaufplanung steuert und die Beeinträchtigungen für Fußgänger und Nahverkehr „im Rahmen“ und die zu erwartenden Ausweichverkehre verträglich hält. Hier kommt jedenfalls eine Riesenbelastung für das umgebende Straßennetz zu – doch wissen wir, dass es ohne Beeinträchtigungen nicht gehen wird.

Noch eine Anmerkung: Die verbleibende Förderung aus Städtebaufördermitteln umfasst gerade mal 9 % der voraussichtlichen Gesamtkosten. Für eine echte „Anstoßwirkung“ ist dies sehr bescheiden.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt den Beschlussvorschlägen zu. Je nach Kostenentwicklung muss wegen der Finanzierbarkeit zu gegebener Zeit über eine sinnvolle Bauabschnittbildung nachgedacht werden.

Für die Fraktion
StR Wolfgang Maier

 

 


18. Oktober 2018

Stadterneuerungsverfahren Nellingen „Rund um die Hindenburgstrasse“ Konkretisierung der Sanierungsziele

Wolfgang Maier – GR 10.10.2018, Vorlage 061/2018 

Mit der Fortschreibung soll eine Konkretisierung der Sanierungsziele für einen Teilbereich des Sanierungsgebiets – das Quartier Otto-Schuster-/Bismarckstraße – erfolgen.

Entsprechend der Bedarfsberechnung zur Rahmenplanung „Integrierte Stadtentwicklungsplanung – Gutes Älterwerden in den Stadtteilen Ostfilderns“ sollen verteilt auf die sechs Stadtteile bis 2030 ambulant betreute Wohngemeinschaften in einer Größenordnung von ca. 120 Plätzen geplant und aufgebaut werden. Darüber hinaus werden mindestens zwei weitere stationäre Einrichtungen – in der Größenordnung von 45 bis 50 Pflegeplätzen (sog Kleinpflegeheime) – für Ostfildern benötigt. Der in der Rahmenplanung empfohlene Suchlauf für geeignete Grundstücke in Ostfildern wurde inzwischen durchgeführt. Gemäß Standortuntersuchung „Grundstückseignung für ambulant betreute Wohngemeinschaften und kleine Pflegeeinrichtungen“ im Stadtgebiet sind – wie näher ausgeführt wird – die Grundstücke des Quartiers, insbesondere die Flurstücke 4886 und 4887 für eine solche Nutzung geeignet.

Nach dem vorliegenden Einzelhandelsgutachten und der Variantenuntersuchung im Zusammenhang mit der zur integrierten Stadtentwicklungsplanung erstellten Vorstudie ist die Eignung des Standorts für großflächigen Einzelhandel und Pflegeeinrichtungen bestätigt. Die großgegliederten Grundstückszuschnitte bieten als einzige in diesem zentrumsnahen Bereich die Möglichkeit zur Verwirklichung größerer Einrichtungen. Innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs gibt es keine weitere (größere) Potentialfläche.

Die Abwägung der Sanierungsziele und privaten Belangen erscheint plausibel. Damit kann die Konkretisierung der Sanierungsziele mit der vorgelegten Satzungsergänzung von unserer Fraktion mitgetragen werden.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt den Beschlussvorschlägen zu.

 

Vorlage 136/2018

Bebauungsplan „Quartier Otto-Schuster-/Bismarckstraße“

Aus den detailliert dargestellten städtebaulichen Erfordernissen/Sanierungszielen wird als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet gemäß §11 BauNVO für „großflächigen Einzelhandel und Pflegeeinrichtung mit Wohnanteil in den Obergeschossen“ festgesetzt.

Zur Sicherung der genannten städtebaulichen und sanierungsrechtlichen Zielsetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Die Fraktion der Freien Wähler stimmt den Beschlussvorschlägen zu.

Für die Fraktion
StR Wolfgang Maier

 

 


18. Oktober 2018

Änderung der Friedhofsatzung

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 10.10.2018, Vorlage 124

In der Vorlage ist ausgeführt, dass nach einem bodenkundlichen Gutachten auf allen Friedhöfen in Ostfildern nicht mehr doppeltief bestattet werden kann (Verwesungsstörungen). Eine zweite wichtige Änderung ist, dass die Ruhezeit bei Reihengräbern nicht mehr verlängert werden kann. Würde von den Hinterbliebenen eine längere Ruhezeit gewünscht, so müsste von Anfang an ein Wahlgrab gewählt werden. Hier müssen die Bestatter in Zukunft die Angehörigen bei der Auswahl eines Reihengrabes auf diese Einschränkung hinweisen. Auch spätere Urnenbestattungen in Reihengräbern werden künftig nicht mehr möglich sein. Hier ist wichtig zu wissen, dass im § 27 geregelt ist, dass „vor dem Inkrafttreten dieser Friedhofsatzung entstandene Nutzungsrechte bis zu deren Ablauf bestehen bleiben.“ Auf Nachfrage hat die Verwaltung zugesagt, dass diese „Alten Rechte“ auch für Reihengräber gelten, bei denen bisher eine spätere zusätzliche Urnenbestattung möglich war.

Wir Freien Wähler können diesen Satzungsänderungen zustimmen.

Für die Fraktion
Dr. Joachim Dinkelacker

 

 


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