Archive: April 2019

7. April 2019

Bebauungsplan „Parksiedlung Nord-Ost 2“: Gemarkung Nellingen / Satzung über örtliche Bauvorschriften

Petra Hönschel-Gehrung – GR 27.03.2019, Stellungnahme zur Vorlage 033/2019

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, meine Damen und Herren,

mit dem heutigen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Parksiedlung Nord-Ost 2 machen wir den Weg frei für eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum neuen Bebauungsplan.

Wir Freien Wähler begrüßen es und sehen es auch als deutliche Verbesserung zum alten B-Plan an, dass mit diesem neuen Bebauungsplanentwurf auch eine Lösung für die fehlenden Parkplätze der Shisha-Bar gefunden werden kann, ohne die Anwohner der Danziger Straße durch Parksuchverkehr zu belasten.  Hierüber hätten wir gerne noch eine weitere Information. Von wo aus werden diese geplanten Parkplätze an- und abgefahren? Muss hierzu der Eigentümer der Shisha-Bar Grunderwerb tätigen? Oder bekommt er auf städtischen Grund die Möglichkeiten Parkplätze herzustellen?

Auch wenn der Bebauungsplan jetzt erst ins Verfahren geht, hätten wir gerne noch zusätzliche Erläuterungen zu den künftig geplanten Abstellplätzen für Pkw. In der Anlage 3 Begründung – kleine Anmerkung das Wort ist in der Vorlage falsch geschrieben – ist auf S. 8 unter 4.1 ganz oben zu lesen, Zitat: „An den Straßenraum schließt sich eine angemessene Zahl öffentlicher Parkplätze an. Die Aufteilung und Gestaltung der Verkehrsflächen ist nicht Gegenstand der Festsetzung“ dies geht dann über bei 4.2, Zitat: „ Die Danziger Straße wird neu gestaltet, nördlich der Danziger Straße entstehen wieder 59 öffentliche Stellplätze“.

Wie im alten Plan weist die Verwaltung wieder darauf hin, dass die Vorflächen fast aller Garagen auf der Südseite der Danziger Straße nicht ausreichen, um ein Zweitfahrzeug verkehrsrechtlich korrekt vor der Garage abzustellen. Was bedeutet dies für die meisten der Garagenbesitzer, welche nicht genügend eigenen Grund vor ihrer Garage haben? Müssen diese Grunderwerb tätigen? Und wenn ja, zu welchem Preis? Gibt es hierzu schon Überlegungen?

Auf die Möglichkeit, in der neu entstehenden Tiefgarage eigene Stellplätze zu erwerben oder evtl. auch zu mieten, sollte die Stadt die Bewohner im Bestandsgebiet zu gegebener Zeit hinweisen.

Im städtebaulichen Entwurf Anlage 14 werden auch reichlich Radabstellplätze ausgewiesen. Sind in den geplanten Wohnbauten keine Fahrradabstellplätze in der Tiefgarage geplant?  Wenn diese oberirdischen Radabstellflächen nicht eingehaust werden, kann man sie in der geplanten Anzahl auch weglassen, denn niemand stellt sein hochwertiges Rad dann dort ab. Ich weiß, dass das nicht Bestandteil des B-Plans ist, aber hätte gerne trotzdem schon jetzt eine Antwort.

Um die 59 Stellplätze in der Danziger Straße werden künftig die Bewohner des Baugebiets und des Bestandsgebiets konkurrieren. Aber immerhin kann die Shisha-Bar eigene Parkmöglichkeiten außerhalb der Danziger Straße erhalten. Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es im Gemeinderat schon einen mehrheitlichen Konsens über mögliche zusätzliche Parkflächen bei der katholischen Kirche und entlang der Breslauer Straße gab. Wir hoffen, dass diese nach wie vor auf der Agenda stehen.

Zu guter Letzt möchte ich noch auf das Verkehrsgutachten Anlage 7 eingehen. Auf Seite 7 und 8 werden Planungsziele formuliert. Es wird unter Punkt 7. angeraten, dass für die Fahrtrichtung aus Esslingen kommend Richtung Parksiedlung ein Aufstellbereich für die Linksabbieger in die Danziger Straße angelegt werden sollte. Auf Seite 29 geht man trotz Abbiegespur in den Nachmittagsstunden davon aus, dass es zu beträchtlichen Wartezeiten und ständigem Rückstau kommen wird. Ist die Abbiegespur so lang, dass der ÖPNV nicht beeinträchtigt wird?

Bereits beim letzten Bebauungsplan habe ich darauf hingewiesen, dass diese Kreuzung aus unserer Sicht ziemlich gefährlich ist. Hier muss von Beginn an eine Ampelanlage mit den entsprechenden Anschlüssen zumindest geplant werden.

Wir sind gespannt, was die weiteren Entwicklungen ergeben und wie sich die Gespräche mit den Anwohnern entwickeln.

Die Freien Wähler werden der heutigen Vorlage, nach befriedigender  Beantwortung unserer gestellten Fragen zustimmen.

Für die Fraktion

Petra Hönschel-Gehrung
Stellvertretende Fraktionsvorsitzende

 

 

 

 


7. April 2019

Bebauungsplan „Ob der Halde“: Gemarkung Scharnhausen / Satzung über örtliche Bauvorschriften

Carola Eisemann – Gemeinderat 27. März 2019, Vorlage 25/2019

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, meine Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Ergebnisse, Anregungen und die Beantwortung der Bedenken aus der erneuten öffentlichen Auslegung liegen vor. Die Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung ist nachvollziehbar und schlüssig.

Nach einer Frage eines Anwohners der Jahnstraße haben wir Freien Wähler eigeninitiativ einen Termin bei der Sachgebietsleitung Planung, Bau und Unterhaltung der Stadtentwässerung und Kanalhausanschlüsse wahrgenommenen. Dabei wurden präzise Pläne gezeigt und anschaulich erläutert, wie unter anderem in einzelnen Bauabschnitten die Kanalbauarbeiten geplant sind. Schade ist nur, dass wir hierzu selbst tätig werden mussten. Wir hätten uns gewünscht, dass der Gemeinderat bei der Vorstellung des Baugebiets diese Information bereits erhalten hätte.

Zwei wichtige Passagen im Bebauungsplan wurden positiv verändert.

Zum einen werden die Querspangen zwischen den Stichstraßen jetzt auf wenigstens 5,00 m verbreitert, um z. B. Müllfahrzeugen selbst im langsamen Gegenverkehr eine Durchfahrt zu ermöglichen.

Zum anderen wurden die Kurven im Nord-Ost Gebiet im Bereich dieser Baugrundstücke abgerundet. Das ist eine vorausschauende Planung, sollte jemals der Anschluss des Baugebiets über die Jahnstraße auf Dauer nicht funktionieren. Mit der Änderung der Kurvenradien

ist hier für die Zukunft nichts verbaut.

Unsere Fraktion kann den Beschlussanträgen zustimmen.

Für die Fraktion: Carola Eisemann

 

 


7. April 2019

Buslinien 130 und 131

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Bolay, werte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren,

öffentlicher Nahverkehr ist in aller Munde. Die Tarifreform am 01.04.2019 steht an und es sollen so viel Menschen wie möglich auf den ÖPNV umsteigen. Gilt es doch die Mobilität der Menschen zu gewährleisten.

Dazu bedarf es aber attraktiver Verbindungen und Anschlüsse.

Leider ist das seit einiger Zeit an der Haltestelle Horbstraße und Krankenhaus in Ruit nicht mehr ganz der Fall.

Denn die Busverbindung nach Kemnat, nach Heumaden zur U7 und zum Krankenhaus am Freitag Abend und am Wochenende wurden eingestellt. Die Begründung wird mit geringen Fahrgastzahlen belegt.

Nachdem Freie Wähler und Bündnis 90/Grüne die Verwaltung auf diesen Zustand hingewiesen haben, hat die Verwaltung wie in der Vorlage ausgeführt mit den Verantwortlichen im Kreis schon Gespräche geführt, die aber leider für uns Freie Wähler kein befriedigendes Ergebnis gebracht haben. Denn mit dem Vorgehen von Kreis und Busunternehmen wurde ein komplettes Wohngebiet inklusive Gewerbegebiet links und rechts der Stuttgarter Straße in den besagten Zeiten vom Busverkehr abgehängt.

Gerade aber in diesen Wohngebieten wohnen Menschen, die auf diese Verbindungen angewiesen sind. Sei es für Fahrten in die Ruiter Ortsmitte, ins Krankenhaus, nach Kemnat oder zur U7 Haltestelle Heumaden. Denn die 500 bis 650 Meter zur Haltestelle Ruit Kirche oder Haltestelle Ruit, die der Landkreis erwähnt, wurden von der Haltestelle Horbstraße gemessen und nicht vom Wohngebiet in der Max-Eyth-Straße oder der Reußensteinstraße. Genau aber diese Wohngebiete benötigen die Haltestelle Horbstraße. Aus diesem Grund fordern wir die Verwaltung mit Nachdruck auf, mit dem Landkreis weiter im Gespräch zu bleiben um diesen Missstand schnellstmöglich zu beheben.

Der Gemeinderat muss vor der Sommerpause erneut informiert werden. Hoffentlich mit einem positiven Ergebnis!

Für die Fraktion:
Marcel Stick

 


7. April 2019

Dynamische Fahrgastinformationen (DFI) Anzeiger an ÖPNV-Haltestellen

Stadtrat Wolfgang Maier – Vorlage 028/2019, Gemeinderat 27.03.2019

Im Haushalt 2019 sind für dieses Vorhaben keine Mittel eingestellt. Angesichts des angespannten Finanzierungsdrucks insbesondere bei der Erhaltung von Schulen und der Kapazitätsengpässe der Verwaltung mutet der Vorschlag der Verwaltung für die Einrichtung 15 dynamischer Fahrgastinformationen-Anzeiger mit Investitionskosten von 216 T€ und jährlichen Unterhaltungsaufwand von 10 T€ mit – unbeziffertem – Personalmehraufwand gelinde gesagt mehr als seltsam an.

Dies auch deshalb, können doch die gleichen Informationen über aktuelle Störungen oder Verspätungen und damit Umstiegszeiten von jedem Handy-Nutzer in Echtzeit bequem abgerufen werden. Ferner muss man sich fragen, muss man das an jeder Haltestelle anbringen oder nur dort, wo Umstiegsmöglichkeiten bestehen. Hierüber sollte man vorab diskutieren.

Dabei ist die „Förderkulisse“ (25 % der Beschaffungskosten, max. 3 T€ ohne Montage, Verkabelung, Installation der Software und laufende Betriebskosten wie Wartung, Reparatur) mehr als dürftig. Eine echte „Anstoßwirkung“ sieht anders aus.

Der VVS will für den Erwerb der sog. kleinen DFI „Anzeiger“ im Jahr 2019 einen Rahmenvertrag einschließlich Wartung ausschreiben. Die Kommunen wurden aufgefordert, diesem beizutreten. So hatte die Verwaltung Ende Januar 2019 ihr Interesse bekundet.

Wir sehen hier Anlass zu einer kritischen Nachfrage zur gemeindlichen „Mischfinanzierung“: Aufgabenträger für den Bereich der Busverkehre und der nicht regionalbedeutsamen Schienenverkehre sind nach dem ÖPNVG die Stadt- und Landkreise. Die Finanzierungslast folgt der Aufgabenkompetenz, die für Einrichtungen des Busverkehrs beim Landkreis und der U7 bei der Landeshauptstadt liegt. Über die ÖPNV-Vertragsgestaltung ist als Finanzierungsträger der VVS angesprochen. Gefördert wird nach dem „Windhundprinzip“: Durch den Trick der Förderung wird hier die Finanzierungslast – im Sinne eines „Nice-to-have“ – der eigentlich nicht zuständigen Stadt als Belegenheitsgemeinde aufgelastet. Dies halten wir nicht für gerechtfertigt.

Die Fraktion der Freien Wähler lehnt die Beschlussanträge 1 und 2 ab.

Für die Fraktion
Stadtrat Wolfgang Maier

 


7. April 2019

Kunst im öffentlichen Raum

Stadtrat Wolfgang Maier – Vorlage 024/2019, Gemeinderat 27.03.2019

 Bislang gestaltete sich die Anschaffung von künstlerischen Werken im öffentlichen Außenraum einzelfallbezogen, und zwar in unterschiedlichem Kontext. Die Unterhaltung, zu der Pflege und Renovierung gehört, nimmt das Freiflächenmanagement wahr, das wohl auch der Haftung aus Verkehrssicherungspflicht Rechnung trägt. Dabei ist eine Begleitung durch die Galerieleitung nicht vorgesehen. Mit ihrer Kunstsammlung und Ausstellungen ist die städtische Galerie bisher nicht mit dem Thema Kunst im Außenbereich befasst.

Die Fraktion der Freien Wähler sieht derzeit weder Veranlassung noch Bedarf, „Kunst im öffentlichen Raum“ jährlich als eigenständiges „Projekt“ im Haushaltsplan zu veranschlagen. Projekte der Kunstregion (beispielsweise 1992 Sol leWitt oder 2016 Lichtkunstfestival; FilderKunstPfad) kamen bisher nur sporadisch vor. Die Finanzierung über bestehende Veranstaltungsbudgets war ausreichend.

Bei dieser Ausgangslage hält es unsere Fraktion für überzogen, städtische Leitlinien für Kunst im öffentlichen Raum zu konzipieren. Auch sehen wir keine Notwendigkeit, die Unterhaltung „künstlerischer Werke“ fachbereichsübergreifend beim Fachbereich 2 anzusiedeln. Angesichts der begrenzten Finanzmittel der Stadt erschließt sich uns weder Ziel noch Sinn, für Kunst im öffentlichen Raum einen städtischen Leitfaden mit nachhaltigen Standards im Rahmen einer – kommunalen – Selbstverpflichtung zu entwickeln. Die Verwaltung mag einmal einen Blick in die Vorschriftenrichtlinien des Landes werfen, mit dort sehr strengen Anforderungen für einen Regelungsbedarf (VwV Regelungen). Noch in den 1990-er Jahren war – insbesondere im Zuge notwendiger Haushaltskonsolidierung – der Standardabbau in aller Munde.

Bei all den anderen Prioritäten, die die Stadt derzeit stemmen muss, wollen wir auf keinen Fall eine Stellenausweitung oder sonstige zusätzlich anfallende Kosten. Bei der bestehenden Aufgabenfülle soll der FB 2/41 nicht mit zusätzlichen Aufgaben belastet werden. Die Unterhaltung der künstlerischen Werke im öffentlichen Außenraum soll weiterhin vom Fachbereich 4 wahrgenommen werden.

Die Fraktion der Freien Wähler stellt den Änderungsantrag, den Beschlussantrag zu Nr. 2 und 3 wie folgt neu zu fassen:

  1. Der Gemeinderat sieht keine Notwendigkeit, im Zuge neuer Leitlinien ein jährliches Budget für Projekte der Kunst im öffentlichen Raum zu veranschlagen.
  1. Die Aufgabenzuordnung verbleibt in der Zuständigkeit des Oberbürgermeisters für die Verwaltungsorganisation als Angelegenheit der laufenden Verwaltung.

Für die Fraktion
Stadtrat Wolfgang Maier

 


7. April 2019

Statistik, Sozialbericht

Dr. Joachim Dinkelacker – GR 27.03.2019, Vorlage 46

 Man kann sich gut vorstellen, dass das Zusammenführen und Werten dieser Daten einen erheblichen Aufwand bedeutet und das in Zeiten, in denen im zuständigen Fachbereich 1 erhebliche Personalengpässe bestehen.

Ein paar Daten wollen wir Freien Wähler herausgreifen und beleuchten:

Die Arbeitslosenzahl ist im Berichtszeitraum weiter gesunken, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften aber praktisch gleich geblieben ..

Die Inanspruchnahme des Ostfildern-Passes ist ziemlich konstant geblieben, der finanzielle Aufwand aber seit 2015 um rund ein Fünftel gestiegen.

42% der hier Asylsuchenden haben eine schlechte Bleibeperspektive. So sind unsere Gesetze. Die betroffenen Personen erhalten meist eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung, Bund und Land beteiligen sich aber nicht mehr an der Finanzierung. Das bleibt weitgehend auf kommunaler Ebene zu finanzieren.

Die Zahl der jährlich hinzukommenden Wohnungsnotfälle ist im mittleren zweistelligen Bereich leicht ansteigend. Auffällig ist dabei, dass 2018 eine deutlich größere Zahl durch familiäre Probleme oder häusliche Gewalt die Wohnung verliert. Dabei sind leider auch Bereiche des Familiennachzugs betroffen.

Wir Freien Wähler nehmen diesen Bericht mit diesen Kommentaren zur Kenntnis.

Für die Fraktion:
Dr. Joachim  Dinkelacker

 


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